Komponentix, der Laufradbauer

Auf Dauer gut

Wir sind von der Qualität unserer Laufräder überzeugt. Deswegen gewähren wir Ihnen auf das in Ihrer Rechnung bezeichnete Laufrad eine Garantie gegen Speichenbruch nach Maßgabe der folgenden Einzelheiten:

Geltungsbereich

Komponentix gibt dem Erstbesitzer - zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und eventuellen Garantieleistungen der Komponentenhersteller - eine 5-jährige Garantie gegen Speichenbruch aufgrund von Material- oder Montagefehlern bei bestimmungsgemäßer Verwendung in Fahrrädern. Bei anerkanntem Garantieanspruch wird Ihr Laufrad kostenlos instandgesetzt. Weitergehende Ansprüche aus der Garantie bestehen nicht.

Benutzungsempfehlungen

Die Einhaltung der in der Garantieurkunde genannten Empfehlungen zu Bereifung, Reifendruck und Gewichtsbelastung dient Ihrer Sicherheit und erhält den Garantieanspruch.

Verschleißgrenze für Felgen mit Bremsflanke

Bitte lesen Sie die Hinweise des Herstellers auf den Felgenaufklebern.
Die Felge des Laufrads ist ein Verschleißteil, das regelmäßig überprüft werden sollte.
Das Sollmaß "S" (Neuzustand) der Bremsflanke Ihrer Felge entnehmen Sie der Garantieurkunde. Die Verschleißgrenze ist erreicht, sobald eine der Bremsflanken ein Untermaß von 0,4 mm (gesamt max. 0,8 mm) aufweist oder (je nach Ausstattung, siehe Garantieurkunde) der Verschleißindikator aktiviert ist. Benutzen Sie das Laufrad nicht mehr nach Erreichen der Verschleißgrenze. Reinigen Sie die Bremsflanken regelmäßig, am besten mit einem speziellen Felgenreinigungsgummi. Entfernen Sie regelmäßig Schmutz und Metallpartikel, die sich in den Bremsgummis abgelagert haben. Wechseln Sie verschlissene Bremsbeläge rechtzeitig aus.

Geltungsausschluß

Die Garantie gilt nicht bei unsachgemäßer Behandlung, insbesondere nicht bei Überlastungsschäden durch z.B. zu hohen Reifendruck, oder äußere mechanische Einwirkungen, die z.B. durch plastische Verformung, Risse, Kerben oder grobe Abschürfungen an der Nabe, der Felge oder den Speichen zu erkennen sind. Bei Laufrädern mit Bremsflanke für Felgenbremsen endet die Garantie, sobald eine der Bremsflanken ein Untermaß von 0,4 mm (gesamt max. 0,8 mm) aufweist oder (je nach Ausstattung) der Verschleißindikator aktiviert ist.

Garantieabwicklung

Bitte wenden Sie sich zur Abstimmung der besten Vorgehensweise zunächst an uns. Als Nachweis für den Garantieanspruch muß der Komponentix-Aufkleber an der Felge oder ein anderes Identifikationsmerkmal erhalten und lesbar sein. Bewahren Sie bitte die Rechnung und diese Garantieurkunde auf. Die Garantie beinhaltet keinen Anspruch auf Erstattung von Versandkosten des Kunden gegenüber Komponentix.

Hinweis auf Ihre gesetzlichen Rechte

Wenn Speichen bei Übergabe an Sie nicht mangelfrei waren, können Sie aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung Nacherfüllung, d.h. Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Laufrades von uns verlangen. Sollten wir Ihrem berechtigten Verlangen auf Nacherfüllung nicht nachkommen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Diese Rechte können Sie nur innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe geltend machen. Im übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Auf Dauer gut Wir sind von der Qualität unserer Laufräder überzeugt. Deswegen gewähren wir Ihnen auf das in Ihrer Rechnung bezeichnete Laufrad eine Garantie gegen Speichenbruch nach... mehr erfahren »
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Komponentix, der Laufradbauer

Auf Dauer gut

Wir sind von der Qualität unserer Laufräder überzeugt. Deswegen gewähren wir Ihnen auf das in Ihrer Rechnung bezeichnete Laufrad eine Garantie gegen Speichenbruch nach Maßgabe der folgenden Einzelheiten:

Geltungsbereich

Komponentix gibt dem Erstbesitzer - zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und eventuellen Garantieleistungen der Komponentenhersteller - eine 5-jährige Garantie gegen Speichenbruch aufgrund von Material- oder Montagefehlern bei bestimmungsgemäßer Verwendung in Fahrrädern. Bei anerkanntem Garantieanspruch wird Ihr Laufrad kostenlos instandgesetzt. Weitergehende Ansprüche aus der Garantie bestehen nicht.

Benutzungsempfehlungen

Die Einhaltung der in der Garantieurkunde genannten Empfehlungen zu Bereifung, Reifendruck und Gewichtsbelastung dient Ihrer Sicherheit und erhält den Garantieanspruch.

Verschleißgrenze für Felgen mit Bremsflanke

Bitte lesen Sie die Hinweise des Herstellers auf den Felgenaufklebern.
Die Felge des Laufrads ist ein Verschleißteil, das regelmäßig überprüft werden sollte.
Das Sollmaß "S" (Neuzustand) der Bremsflanke Ihrer Felge entnehmen Sie der Garantieurkunde. Die Verschleißgrenze ist erreicht, sobald eine der Bremsflanken ein Untermaß von 0,4 mm (gesamt max. 0,8 mm) aufweist oder (je nach Ausstattung, siehe Garantieurkunde) der Verschleißindikator aktiviert ist. Benutzen Sie das Laufrad nicht mehr nach Erreichen der Verschleißgrenze. Reinigen Sie die Bremsflanken regelmäßig, am besten mit einem speziellen Felgenreinigungsgummi. Entfernen Sie regelmäßig Schmutz und Metallpartikel, die sich in den Bremsgummis abgelagert haben. Wechseln Sie verschlissene Bremsbeläge rechtzeitig aus.

Geltungsausschluß

Die Garantie gilt nicht bei unsachgemäßer Behandlung, insbesondere nicht bei Überlastungsschäden durch z.B. zu hohen Reifendruck, oder äußere mechanische Einwirkungen, die z.B. durch plastische Verformung, Risse, Kerben oder grobe Abschürfungen an der Nabe, der Felge oder den Speichen zu erkennen sind. Bei Laufrädern mit Bremsflanke für Felgenbremsen endet die Garantie, sobald eine der Bremsflanken ein Untermaß von 0,4 mm (gesamt max. 0,8 mm) aufweist oder (je nach Ausstattung) der Verschleißindikator aktiviert ist.

Garantieabwicklung

Bitte wenden Sie sich zur Abstimmung der besten Vorgehensweise zunächst an uns. Als Nachweis für den Garantieanspruch muß der Komponentix-Aufkleber an der Felge oder ein anderes Identifikationsmerkmal erhalten und lesbar sein. Bewahren Sie bitte die Rechnung und diese Garantieurkunde auf. Die Garantie beinhaltet keinen Anspruch auf Erstattung von Versandkosten des Kunden gegenüber Komponentix.

Hinweis auf Ihre gesetzlichen Rechte

Wenn Speichen bei Übergabe an Sie nicht mangelfrei waren, können Sie aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung Nacherfüllung, d.h. Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Laufrades von uns verlangen. Sollten wir Ihrem berechtigten Verlangen auf Nacherfüllung nicht nachkommen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Diese Rechte können Sie nur innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe geltend machen. Im übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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