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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diplom-Designer Reinald Bäß
K O M P O N E N T I X
Stand 22.12.2010

1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Komponentix ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

2. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Die Angaben zu Farben, Abmessungen und Gewichten der Artikel erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch immer ohne Gewähr. Preisänderungen, Irrtümer und Produktveränderungen behalten wir uns vor. Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

3. Lieferung und Zahlung
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Komponentix sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Es gibt keine Mindestbestellmenge. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Beim Versand in Länder, die nicht zum EU-Binnenmarkt gehören, wird die in unseren Preisen enthaltene Mehrwertsteuer sofort in Abzug gebracht. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Die Wahl des Transportunternehmens erfolgt nach unserem Ermessen. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen können mit einem Zuschlag berechnet werden.
Maßnahmen bei Zahlungsverzug: Liefern wir Ihnen gegen offene Rechnung, dann halten Sie bitte die datierte Zahlungsfrist ein. Nach Ablauf der Frist fallen für das Jahr zusätzliche Verzugszinsen in Höhe von fünf (bei Nicht-Verbrauchern im Sinne § 13 BGB: acht) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank von derzeit* 0,12 % an. Für Verbraucher sind das also derzeit* 5,12 % Zinsen pro Jahr. Darüber hinaus entstehende Bearbeitungskosten und Porti für Mahnungen stellen wir Ihnen ebenfalls in Rechnung. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

4. Lieferzeiten
Ware, die am Lager ist, wird innerhalb von 2 Tagen einem Transportunternehmen übergeben; Sonderanfertigungen wie Laufräder nach Vereinbarung. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Dennoch gilt für alle Angebote der Vorbehalt der einwandfreien Selbstbelieferung. Angaben zur Laufzeit der Ware beim Transportunternehmen bis zur Lieferung beruhen auf Schätzungen, können aber von uns nicht zugesichert werden, es sei denn, ein Zustelltermin wurde besonders vereinbart. Für Beförderungsprobleme haften wir nicht.
Falls die Nichteinhaltung einer besonders vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o.g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, daß Komponentix vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

5. Mängelrüge, Gewährleistung, Gewährleistungsausschluß bei Gebrauchtwaren, Herstellerregreß
(1) Gewährleistungsrechte des Käufers, der Kaufmann ist, setzen voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. § 377 HGB gilt mit der Maßgabe, daß binnen 8 Tagen die Rüge nach Entdeckung schriftlich zu erheben ist.
(2) Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, ist bei dem Verkauf gebrauchter Güter die Gewährleistung ausgeschlossen.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(4) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird der Verkäufer die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach seiner Wahl nachbessern oder eine Ersatzware liefern. Es ist dem Verkäufer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Beim Rücktritt durch den Käufer, der kein Verbraucher ist, ist Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
(6) Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die vom Verkäufer gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Käufers bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden, erweiternden Vereinbarungen getroffen hat. Absatz (6) gilt entsprechend.
(8) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Übergabe/Ablieferung.

6. Haftung des Verkäufers außerhalb der Gewährleistung
(1) Schäden, die nicht zugleich einen Mangel des Kaufgegenstandes darstellen, gleich welcher Art und gleichgültig, aus welchem Rechtsgrund sie geltend gemacht werden, werden von Komponentix nur ersetzt
- bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
- bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens, oder
- sofern eine Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz besteht.
(2) Im Übrigen ist die Haftung außerhalb der Gewährleistung ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Komponentix.

8. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Unwirksamkeit von Geschäftsbedingungen
Sollten Teile vorstehender Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

Stand 22.12.2010
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:

Diplom-Designer Reinald Bäß
K O M P O N E N T I X
Laufradkomponenten
Rykestr. 43 / Hof
DE-10405 Berlin
Tel. +49(0)30 39889955
Fax +49(0)30 39889956


*Stand 01.07.2010. Es gilt der jeweils aktuelle Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank

Alle Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten - Copyright (c) 2012 Komponentix

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