Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diplom-Designer Reinald Bäß
K O M P O N E N T I X
Stand 22.12.2010
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge,
Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners
widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen
der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Komponentix ist jederzeit berechtigt,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen
Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
2. Angebot Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen
gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Die
Angaben zu Farben, Abmessungen und Gewichten der Artikel erfolgen nach bestem
Wissen, sind jedoch immer ohne Gewähr. Preisänderungen, Irrtümer
und Produktveränderungen behalten wir uns vor. Der jeweilige Katalog verliert
mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.
3. Lieferung und Zahlung
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Komponentix sind im Bestellformular
näher ausgewiesen. Es gibt keine Mindestbestellmenge. Alle unsere Preise
enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Beim
Versand in Länder, die nicht zum EU-Binnenmarkt gehören, wird die
in unseren Preisen enthaltene Mehrwertsteuer sofort in Abzug gebracht. Es bleibt
uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige
Abwicklung vorteilhaft erscheint. Die Wahl des Transportunternehmens erfolgt
nach unserem Ermessen. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen können
mit einem Zuschlag berechnet werden. Maßnahmen bei Zahlungsverzug: Liefern wir Ihnen gegen offene Rechnung,
dann halten Sie bitte die datierte Zahlungsfrist ein. Nach Ablauf der Frist
fallen für das Jahr zusätzliche Verzugszinsen in Höhe von fünf
(bei Nicht-Verbrauchern im Sinne §
13 BGB: acht) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
der Deutschen Bundesbank von derzeit* 0,12
% an. Für Verbraucher sind das also derzeit*
5,12 % Zinsen pro Jahr. Darüber hinaus entstehende Bearbeitungskosten und
Porti für Mahnungen stellen wir Ihnen ebenfalls in Rechnung. Die Geltendmachung
eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
4. Lieferzeiten
Ware, die am Lager ist, wird innerhalb von 2 Tagen einem Transportunternehmen
übergeben; Sonderanfertigungen wie Laufräder nach Vereinbarung. Ist
die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche
Lieferung. Dennoch gilt für alle Angebote der Vorbehalt der einwandfreien
Selbstbelieferung. Angaben zur Laufzeit der Ware beim Transportunternehmen bis
zur Lieferung beruhen auf Schätzungen, können aber von uns nicht zugesichert
werden, es sei denn, ein Zustelltermin wurde besonders vereinbart. Für
Beförderungsprobleme haften wir nicht.
Falls die Nichteinhaltung einer besonders vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist
auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige
von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird
die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus
anderen als den o.g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich
eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren
erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung
vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung,
auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen,
es sei denn, daß Komponentix vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt hat.
5. Mängelrüge, Gewährleistung, Gewährleistungsausschluß
bei Gebrauchtwaren, Herstellerregreß
(1) Gewährleistungsrechte des Käufers, der Kaufmann ist, setzen voraus,
daß dieser seinen nach §
377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. §
377 HGB gilt mit der Maßgabe, daß binnen 8 Tagen die Rüge
nach Entdeckung schriftlich zu erheben ist.
(2) Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, ist bei dem Verkauf gebrauchter
Güter die Gewährleistung ausgeschlossen.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung
von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung
der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie
bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen,
die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten
Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden
Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(4) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel
aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird
der Verkäufer die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge,
nach seiner Wahl nachbessern oder eine Ersatzware liefern. Es ist dem Verkäufer
stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung
unberührt.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer unbeschadet
etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder den
Kaufpreis mindern. Beim Rücktritt durch den Käufer, der kein Verbraucher
ist, ist Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
(6) Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten,
sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die vom
Verkäufer gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die
Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung
entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Käufers bestehen nur insoweit, als
der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden
Mängelansprüche hinausgehenden, erweiternden Vereinbarungen getroffen
hat. Absatz (6) gilt entsprechend.
(8) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Übergabe/Ablieferung.
6. Haftung des Verkäufers außerhalb der Gewährleistung
(1) Schäden, die nicht zugleich einen Mangel des Kaufgegenstandes darstellen,
gleich welcher Art und gleichgültig, aus welchem Rechtsgrund sie geltend
gemacht werden, werden von Komponentix nur ersetzt
- bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
- bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die
Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen,
voraussehbaren Schadens, oder
- sofern eine Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz besteht.
(2) Im Übrigen ist die Haftung außerhalb der Gewährleistung
ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Komponentix.
8. Datenspeicherung
Gemäß §
28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß
die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage
gemäß §
33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden
vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
9. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin. Es
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Unwirksamkeit von Geschäftsbedingungen
Sollten Teile vorstehender Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden,
ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.
Stand 22.12.2010 Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
Diplom-Designer Reinald Bäß
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Laufradkomponenten
Rykestr. 43 / Hof
DE-10405 Berlin
Tel. +49(0)30 39889955
Fax +49(0)30 39889956